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Datum: 03.11.2023

Öffentliche Bekanntmachung über die 4. Runde Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern.

Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

  • strategische Lärmkarten zu erstellen,
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
  • Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
  • die EU-Kommission über die Schallbelastung, die Betroffenheit der Bevölkerung und die getroffenen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Zunächst wurden Lärmkartierungen entlang von Hauptverkehrsstraßen, sprich die Autobahnen sowie die Bundes- und Landesstraßen mit einem Aufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr, vorgenommen. Für die Gemeinde Kirchlengern existiert demzufolge die Lärmkartierung für die Autobahn A 30, die Bundestraße B 61/239 (Herforder Straße, Löhner Straße, Ostring, Quernheimer Straße) und die L 546 [Südlenger Straße (Bünde) bis Kreisverkehr].

Die Kartierungsergebnisse hat das Büro RP Schalltechnik in dem beiliegenden Bericht zusammengefasst.

Auf der Grundlage dieser Lärmkarten sind unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Gemeinde Kirchlengern bietet hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung für die genannten Bereiche.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Phasen.

Grundlage für diese Beteiligung ist die Lärmkartierung, die die Lärmbelastung für die erwähnten Straßen als einen 24-Stunden Pegel und einen Nachtpegel ausweist. Die Betroffenheit kann unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de veröffentlichten Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und der statistischen Daten eingesehen werden. Auf der Basis der Karten und statistischen Daten sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation erarbeitet werden, wenn bestimmte Schallbelastungen ermittelt wurden (§ 47d BImSchG). Für die Ermittlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen ist die Kommune zuständig, für die Maßnahmen an den Hauptschienenstrecken des Bundes das Eisenbahnbundesamt.

Der Bericht mit den Kartierungsergebnissen liegt ab 06.11.2023 bis einschließlich 11.12.2023 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Dienststunden (Mo. – Mi. 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Do. 8.00 - 18.00 Uhr sowie Fr. 8.00 - 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter 05223 7573-163) bei der Gemeinde Kirchlengern, Rathaus, Rathausplatz 1, 32278 Kirchlengern, Zimmer 1.12 a.

Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Kirchlengern Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (m.doemke@kirchlengern.de) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Lärmaktionsplanung unberücksichtigt bleiben.

Da lediglich die oben genannten Straßen (A 30, B61/239 und L 546) im Fokus sind, sollten sich Ihre Anmerkungen und Anregungen auf diese Bereiche beziehen.

Die Eingaben werden ausgewertet und bei dem im nächsten Schritt zu erstellendem Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt, sofern sie sich den genannten Straßen zuordnen lassen.

Dieser Entwurf wird in einigen Monaten im Rahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt, verknüpft mit der erneuten Möglichkeit der Stellungnahme.

Im Anschluss daran wird der Lärmaktionsplan aufgestellt, der vom Rat der Gemeinde Kirchlengern verabschiedet und anschließend bekanntgegeben wird.

Kirchlengern, den 27.10.2023

gez. Meier
(Bürgermeister)