Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Führungszeugnis
Beschreibung
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei Ihrer Meldebehörde stellen. Dort wird der Antrag ausgefüllt.
Oder Sie beantragen das Führungszeugnis online www.fuehrungszeugnis.bund.de. Wie das funktioniert erfahren Sie in diesem Flyer,
- PDF-Datei:
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der jeweils für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, ein passendes Kartenlesegerät sowie die AusweisApp ab der Version 2. Die AusweisApp kann bei der Bundesdruckerei heruntergeladen werden.
Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bereitgestellt, wie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragt werden können.
Führungszeugnisse können für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden.Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat kann ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Geburtstag kann der Antrag auch von dem/der gesetzlichen Vertreter/in gestellt werden.
Weitere Informationen
Voraussetzungen:
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der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben
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der Antragsteller muss mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53169 Bonn
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel zirka 14 Tage).
Hinweis zum Europäischen Führungszeugnis
Seit 27. April 2012 können Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" beantragen.
Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der Angaben erfolgt dabei nicht.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz - Europäisches Führungszeugnis.