Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle
  

Beglaubigungen

Beglaubigungen von Schriftstücken

Kopien oder Abschriften von Schriftstücken dürfen beglaubigt werden, wenn:

  • das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
  • die beglaubigte Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss.

Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist oder es sich beim Original um eine deutsche Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) handelt.

Beglaubigungen von Unterschriften

Auch Unterschriften werden nur beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart  des Sachbearbeiters leisten.

Notwendige Unterlagen

Originaldokument und Kopie oder Kopien, abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen, die Sie benötigen.

Rechtsgrundlagen

§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen