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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Schülerbeförderung finanzieren

Beschreibung

Ihr Kind fährt mit dem Bus zur Schule und Sie müssen die Fahrkarten/Schülermonatskarten bezahlen? Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, können die Kosten für die Schülerbeförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.

Was deckt das Bildungspaket ab?

Notwendige Schülerbeförderung

  • zur nächstgelegenen Schule,
  • innerhalb der festgelegten Kilometergrenzen

Bitte beachten Sie, dass in Nordrhein-Westfalen die Schülerfahrkostenverordnung vorrangig vor den Leistungen für Bildung und Teilhabe zu leisten hat.

Unterlagen / Nachweise

  • Bewilligungsbescheid über Schülerfahrkosten
  • Zahlungsbelege, wie zum Beispiel: Quittungen oder Kontoauszüge

Gültige Bescheide über

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)

Rechtsgrundlagen

  • Schülerfahrkostenverordnung
  • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG)