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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten

Beschreibung

Beratung und Hilfe für straffällig gewordene Kinder, Jugendliche und Heranwachsende

Die  Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) bietet jungen Menschen im gesamten Strafverfahren Begleitung und Beratung an. Dabei sind wir keine Verteidiger, sondern eine von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht unabhängige Einrichtung und Teil des Amts Jugend und Familie des Kreises Herford.

Wir versuchen uns ein Bild von der Persönlichkeit, dem Umfeld und der Entwicklung des jungen Menschen zu machen. Diese Information geben wir im Einvernehmen mit den jungen Menschen und ihren Eltern an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft weiter.

Hierdurch soll die Justiz in die Lage versetzt werden, eine am Jugendgerichtsgesetz (JGG) orientierte und damit vom Erziehungsgedanken geleitete Entscheidung zum Abschluss des Verfahrens treffen zu können.  Hierbei beraten wir die jungen Menschen und das Gericht über Unterstützungsmöglichkeiten und helfen bei der Umsetzung.

Nach dem Jugendgerichtsgesetz kommt es nicht so sehr darauf an, junge Menschen zu bestrafen. Viel wichtiger ist es, erzieherisch auf sie einzuwirken, so dass sie in Zukunft ein straffreies Leben führen können.

Unser Tätigwerden hat also vordergründig das Ziel, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist für alle Jugendlichen (14 bis einschließlich 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre) da, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Wir werden tätig, wenn wir durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft von einem Strafverfahren erfahren oder wenn junge Menschen bzw. deren Eltern sich direkt an uns wenden.

Selbstverständlich stehen wir auch Kindern und deren Eltern zur Verfügung, wenn sie in irgendeiner Form mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt können wir diesen Termin begleiten. Außerdem führen wir durch das Gericht angeordnete erzieherische Maßnahmen selbst durch bzw. vermitteln junge Menschen in richterliche Weisungen und Auflagen und halten den Abschluss nach.

Auch helfen wir in vielen Fällen bereits vor einer Gerichtsverhandlung um diese zu vermeiden.

Nach Abschluss des Verfahrens sind wir auf Wunsch weiter für Sie da und helfen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen.

Die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe ist freiwillig und vertraulich, niemand ist dazu gezwungen. In der Regel ist es aber von Vorteil, auf das Gesprächsangebot der Mitarbeiter in der JuHiS einzugehen. Wir stehen Ihnen zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens für Gespräche zur Verfügung.

Unsere Hilfe ist kostenlos, kann aber nicht den juristischen Beistand eines Anwalts ersetzen.

 

Rechtsgrundlagen