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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Prostituiertenschutz: Anmelden, Beraten, Informieren

Beschreibung

Am 01.07.2017 ist das „Gesetz zur Regulierung des Prostituiertengewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (ProstSchG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Rechte und Pflichten für Prostituierte und im Bereich der Prostitution Gewerbetreibende eingeführt. Wichtig für diejenigen, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, ist die Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung. Diese wird für alle im Kreis Herford tätigen Prostituierten zentral von der Stadt Bielefeld wahrgenommen. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer (0521) 51 38 76.

Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung für Prostituierte

Wenn Sie im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, müssen Sie sich anmelden und an einer verpflichtenden Gesundheitsberatung teilnehmen. Diese wird für alle im Kreis Herford tätigen Prostituierten zentral von der Stadt Bielefeld wahrgenommen.

Erlaubnispflicht für Gewerbetreibende

Für die Gewerbetreibenden im Bereich der Prostitution wurde eine Erlaubnispflicht eingeführt (mehr dazu in den Richtlinien des Landes NRW und den allg. Hinweise für Betreiber). Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt. Dies gilt auch für die Wohnungsprostitution und kann z.B. auch für die Betreiber von Swinger-Clubs gelten, sofern dort mit Wissen des Betreibers Prostituierte tätig werden. Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist in NRW die jeweilige Kreisordnungsbehörde zuständig. Daneben ist ein Prostitutionsgewerbe zusätzlich - wie bisher - bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Wer im Kreis Herford schon vor Inkrafttreten des ProstSchG ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hatte dies der Ordnungsbehörde des Kreises Herford bis zum 01.10.2017 nachzuweisen. Nur dann kann die Betreiberin/der Betreiber den Betrieb auch vor Erteilung der Erlaubnis zunächst weiter führen, sofern der Antrag auf Erlaubnis bis zum 31.12.2017 beim Kreis Herford eingegangen war.

Hier finden Sie die Rechts- und Ausfüllhinweise.

Die ausfüllbaren Anträge, Vordrucke und Muster finden Sie rechts in der Randspalte und unter den Downloads. Bitte füllen Sie diese digital aus und reichen Sie den Originalausdruck ein.

Unter dem Punkt Downloads finden Sie weitere Hinweise und Informationen.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe (RL ProstSchG-Gewerbe)
sowie dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in der aktuellen Fassung.

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