Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden
Beschreibung
Sie haben Freude am Autofahren und möchten Ihre Begeisterung an Fahrschülerinnen und Fahrschüler weitergeben? Dann könnte der Beruf der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers für Sie das Richtige sein.
Welche Ausbildung benötige ich als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer?
Eine Ausbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer können Sie in einer der bundesweit rund 60 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten machen.
Eine detaillierte Beschreibung der Ausbildungsabläufe können Sie im Bereich Links abrufen.
Was ist eine Anwärterbefugnis?
Damit Sie die erworbenen Kenntnisse auch in einer Ausbildungsfahrschule in der Praxis anwenden können, beantragen Sie bitte eine Anwärterbefugnis mit beschränkten Ausbildungsrechten. Sie müssen vorher die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung bestehen.
Was ist eine Fahrlehrerlaubnis?
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sie eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse B oder BE beantragen. Darauf aufbauend können Sie zusätzlich noch die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erwerben.
Voraussetzung
Für eine Fahrerlaubnis müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Sie können sie schriftlich und formlos beim Straßenverkehrsamt des Kreises Herford in Kirchlengern beantragen.
Unterlagen/Nachweise
- Eine Checkliste der für Ihren Antrag vorzulegenden Unterlagen,
- ein Merkblatt auf Zulassung zu den Fahrlehrerprüfungen,
- Antragsmuster auf Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen im Rahmen der Fahrlehrerausbildung sowie
- eine Übersicht über den Ablauf der Fahrerlehrerausbildung
finden Sie unter den Formularen in der rechten Randspalte.
Rechtsgrundlagen
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung Fahrlehrergesetz (FahrlGDV)
Kosten/Gebühren
- Für eine Anwärterbefugnis einschließlich der Ausfertigung des Anwärterscheins: 40,90 Euro
- Für eine Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro