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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Führerschein auf Probe erhalten

Beschreibung

Ihre erste Fahrerlaubnis bekommen Sie zunächst für zwei Jahre auf Probe. Während dieser Zeit sollen Sie sich als Fahranfängerin oder Fahranfänger im motorisierten Straßenverkehr bewähren. Die Probezeit gilt nicht, wenn es sich um den Ersterwerb der Klassen A, M, L und T handelt.

Die Probezeit beginnt mit dem Datum, an dem wir Ihnen die Fahrerlaubnis erteilen. Das Datum finden Sie auf der Rückseite Ihres Führerscheins bei den jeweils erteilten Klassen.

Verkehrsverstoß – was jetzt?

Begehen Sie in der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße, werden diese in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen. Die Führerscheinstelle des Kreises Herford wird über die Verstöße informiert.

Wir ordnen dann an, dass Sie an einem Aufbauseminar für Fahranfängerinnen und Fahranfänger teilnehmen. Hierdurch verlängert sich Ihre Probezeit einmalig um zwei Jahre. Ausschlaggebend ist der Tag, an dem der Verstoß begangen wurde. Liegt dieser noch innerhalb der Probezeit, müssen Sie auch dann an dem Aufbauseminar teilnehmen, wenn Ihre Probezeit in der Zwischenzeit abgelaufen ist.

Worum geht es beim Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar soll

  • die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr ändern,
  • das Risikobewusstsein fördern und
  • Gefahrenerkennung verbessern.

Sie sollen ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erlernen durch

  • Gruppengespräche,
  • Verhaltensbeobachtungen im Rahmen der Fahrprobe,
  • Analysen problematischer Verkehrssituationen und
  • weiterer Informationsvermittlung.

Das Aufbauseminar umfasst

  • mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
  • einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen,
  • vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten und
  • eine Fahrprobe in Gruppen mit drei Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Wo finden die Aufbauseminare statt?

Aufbauseminare dürfen nur von Fahrschulen durchgeführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen.

Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrschule
Lennart Buschmann, Goltzstraße 22, 32051 Herford, Telefon: 05221 3464930,
 

Malte Buschmann, Lübbecker Straße 143, 32257 Bünde, Telefon: 05223 62860,

Michael Buschmann, Lübbecker Straße 143, 32257 Bünde, Telefon: 05223 62860,

Ronald Dahme, Eimterstraße 1, 32049 Herford, Tel. 05221 56644

oder

Dirk Ellerbrake, Goebenstraße 18, 32052 Herford, Tel. 05221 855966.

Für eine Teilnahme an anderen zugelassenen Fahrschulen im Kreis Herford wenden Sie sich bitte an die koordinierende Fahrschule
Hans Offer, Mindener Straße 97, 32049 Herford, Tel. 05221 144361.

Sie können das Seminar auch in einer Fahrschule außerhalb des Kreises Herford besuchen.

Gibt es eine Frist für das Aufbauseminar?

Die Führerscheinstelle gewährt Ihnen eine Frist für Ihre Teilnahme am Aufbauseminar. Weisen Sie die Teilnahme innerhalb dieser Frist nicht nach, entzieht die Führerscheinstelle Ihnen die Fahrerlaubnis.

Was passiert, wenn ich in der Probezeit unter Alkohol oder Drogen gefahren bin?

Haben Sie mit einer Fahrerlaubnis auf Probe unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen, müssen Sie an einem besonderen Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfängerinnen und Fahranfänger teilnehmen.

Dabei geht es um folgende Schwerpunkte:

  • Diskutieren von Ursachen, die dazu geführt haben, dass Sie an dem besonderen Aufbauseminar teilnehmen müssen,
  • Lösungsansätze erörtern.
  • Wissen erweitern über die Wirkung von Alkohol und Drogen auf die Verkehrsteilnahme,
  • individuell angepasste Verhaltensweisen entwickeln und erproben, um insbesondere Trinkgewohnheiten zu ändern sowie Trinken und Fahren zuverlässig zu trennen sowie
  • geeignete Verhaltensmuster entwickeln, um einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder Drogen zu vermeiden.

Das besondere Aufbauseminar umfasst:

  • mindestens zwei und höchstens zwölf Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
  • einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen und
  • vier Sitzungen von jeweils 180 Minuten.

Was passiert, wenn ich nicht an einem Aufbauseminar teilnehme?

Nehmen Sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist am Aufbauseminar teil, entzieht Ihnen die Führerscheinstelle Ihre Fahrerlaubnis.

Was passiert, wenn ich nach dem Aufbauseminar erneut auffalle (schriftliche Verwarnung)?

Sollten Sie nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar einen weiteren schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begehen, spricht die Führerscheinstelle eine schriftliche Verwarnung aus. Sie weist darauf hin, dass Sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen können.

Was ist eine verkehrspsychologische Beratung?

Durch die verkehrspsychologische Beratung soll die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkennen. Sie oder er soll die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgespräches statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn die Beraterin oder der Berater dies für erforderlich hält. Die Beraterin oder der Berater klärt die Ursachen der Mängel und zeigt Wege zur Lösung auf. Das Ergebnis der Beratung ist nur für die Betroffenen bestimmt und wird nur ihnen mitgeteilt. Die Betroffene oder der Betroffene erhält eine Teilnahmebescheinigung, die der Führerscheinstelle vorgelegt wird. Die Beratung darf nur von einer Person durchgeführt werden, die hierfür amtlich anerkannt ist.

Kann mir die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Sie verlieren Ihre Fahrerlaubnis, wenn Sie nach Ablauf der schriftlichen Verwarnung innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begehen. Ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nachdem die Entziehung wirksam geworden ist, erteilt werden. Die Frist beginnt, wenn Sie den Führerschein abgeliefert haben.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Kosten/Gebühren

  • Anordnung Aufbauseminar: 29,73 Euro
  • Verwarnung: 22,03 Euro
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: 150,00 bis 180,00 Euro

Die Kosten für das Seminar und für die verkehrspsychologische Beratung zahlen Sie selbst.