Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Verstöße gegen Halt- und Parkverbot bezahlen
Beschreibung
Sie haben rechtswidrig im Halt- oder Parkverbot gestanden und eine Verwarnung (Zahlschein) erhalten?
Voraussetzungen
Überprüfen Sie bitte zunächst, wer den Zahlschein ausgestellt hat. Wenn der Zahlschein
- von der Stadt oder Gemeinde ausgestellt wurde, in der sie falsch gehalten oder geparkt haben: wenden Sie sich bitte an die entsprechende Verwaltung.
- von der Polizei ausgestellt wurde: wenden Sie sich bitte bei Rückfragen an die Kreispolizeibehörde und geben Sie die Zahlscheinnummer oder das Aktenzeichen an.
Verfahrensverlauf
Haben Sie einen Zahlschein von der Polizei erhalten, geben Sie bei der Überweisung bitte unbedingt an:
- die Zahlscheinnummer
oder - das Kassenzeichen
Das Autokennzeichen oder der Name reicht nicht aus. Ohne die Zahlscheinnummer oder das Kassenzeichen kann die Polizei und deren Landeskasse die Zahlung nicht zuordnen. Sie wird Ihnen deshalb innerhalb der nächsten Tage wieder erstattet.
Fristen
Zahlen Sie das Verwarnungsgeld bitte innerhalb von einer Woche.
Hinweis
Zahlen Sie nicht innerhalb einer Woche, wird die Angelegenheit von der Polizei an die Bußgeldstelle abgegeben.
Erhalten Sie anschließend noch eine schriftliche Verwarnung oder einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle, dann
- sollten Sie die Fahrerin oder den Fahrer benennen
oder - das Verwarnungsgeld bezahlen.
Der Vorgang ist danach für Sie erledigt. Andernfalls kommt es zu weiteren Kosten.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsverkehrsordnung (StVO)