Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das erstmals vor 30 Jahren zugelassen wurde, können Sie hierfür ein rotes Dauerkennzeichen zum wiederkehrenden Einsatz beantragen.
Voraussetzung
Ein rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer erhalten Sie nur für abgemeldete Fahrzeuge.
Hinweise
Damit ihr Fahrzeug als Oldtimer gilt, benötigen Sie ein positives Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen.
Mit dem roten Dauerkennzeichen dürfen Sie nur fahren, um zu Oldtimerveranstaltungen zu gelangen oder um zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug noch fahrtauglich ist.
Unterlagen/Nachweise
Sie möchten erstmalig ein rotes Dauerkennzeichen beantragen:
- Führungszeugnis (behördliches Führungszeugnis: dieses fordern Sie bitte bei der Stadt oder Gemeinde an, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben)
- Personalausweis im Original
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein rotes Dauerkennzeichen von Ihrer Versicherung an
- Abfrage beim Zentralen Fahrzeugregister (dies kann von Ihrer Zulassungsstelle angefordert werden)
Sie möchten ein rotes Dauerkennzeichen verlängern:
- Fahrzeugscheinheft oder Fahrzeugscheinkarten
- Fahrtennachweisaufzeichnungen
- Fahrzeugliste
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein rotes Dauerkennzeichen von Ihrer Versicherung an
- Personalausweis im Original
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
18,20 Euro bis 97,90 Euro