Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Futtermittelqualität überprüfen
Beschreibung
Tierhalterinnen und Tierhalter müssen beim Füttern bestimmte Regelungen beachten. Die Futtermittelüberwachung kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden.
Damit Tiere und mit ihnen auch die Lebensmittel gesund sind, muss das verwendete Futter einwandfrei sein. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Transport, Lagerung) sowie beim Verfüttern an lebensmittelliefernde Tiere überwacht. Hierzu werden zum Beispiel unangemeldete Betriebskontrollen vor Ort durchgeführt. Es werden auch Futtermittelproben genommen, um diese weiter untersuchen zu lassen.
Landwirte, die Futtermittel anbauen, müssen sich als Futtermittelunternehmer beim Kreis Herford registrieren lassen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist für alle Betriebe zuständig, die nicht als Landwirte und/oder Tierhalter Futtermittel erzeugen oder verfüttern.
Rechtsgrundlagen
Futtermittelhygieneverordnung - Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) - Nummer 183/2005