Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Zulassungsbescheinigung verloren oder gestohlen: Ersatz beantragen
Beschreibung
Ihnen wurden Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II, Ihr Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief gestohlen oder Sie haben sie verloren?
Unterlagen/Nachweise
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (Verlust oder Diebstahl):
- Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige
- Fahrzeugbrief, wenn noch keine EU-Papiere ausgestellt wurden
- Hauptuntersuchungsbericht
Haben Sie Ihr Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein gekauft, legen Sie bitte den Eigentumsnachweis lückenlos vor. Dazu gehören die Kaufverträge der letzten eingetragenen Halterin oder des letzten eingetragenen Halters bis zur letzten Käuferin beziehungsweise zum letzten Käufer einschließlich deren Ausweise. Fordern Sie bitte außerdem von der letzten zuständigen Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (Verlust):
Hier bekommen Sie von uns nur dann neue Papiere, wenn Ihr Fahrzeug zuletzt im Kreis Herford zugelassen war. Bringen Sie bitte mit:
- Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- eidesstattliche Versicherung
Dazu muss die Halterin oder der Halter persönlich erscheinen oder Sie lassen sich vorab die eidesstattliche Erklärung von einem Notar abnehmen. Im Einzelfall sind dazu noch zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Hinweis
Ist die eidesstattliche Versicherung abgenommen, veröffentlicht das Straßenverkehrsamt den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs im amtlichen Verkehrsblatt. Die Ersatzdokumente erhalten Sie erst, wenn die 14-tägige Veröffentlichungsfrist abgelaufen ist.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
11,00 Euro bis 65,50 Euro