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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Kennzeichen für Elektrofahrzeug beantragen

Beschreibung

Sie haben ein zugelassenes Elektrofahrzeug und benötigen ein „E-Kennzeichen“? Dieses beantragen Sie bitte beim Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.

E-Kennzeichen
Kennzeichenschild für ein Elektrofahrzeug

Unterlagen/Nachweise

Wenn das Fahrzeug bereits auf Ihren Namen zugelassen ist, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Kennzeichenschilder
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
  • Identitätsnachweis für juristische Personen
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

In Vertretungsfällen:

Grundsätzlich:

  • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
  • Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen

Hinweis
Ist das Fahrzeug noch nicht auf Ihren Namen zugelassen, legen Sie zusätzlich bitte Ihre Kontodaten für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer und eine Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) Ihrer Versicherung vor.

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

11,70 Euro bis 90,10 Euro