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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Führerschein erstmalig erhalten, erweitern, verlängern

Beschreibung

Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.

Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:

  • 16 Jahre – Klasse AM, A1, L, T
  • 17 Jahre – Klasse B und BE für begleitetes Fahren
  • 18 Jahre – Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
  • 20 Jahre – Klasse A bei Vorbesitz A2
  • 21 Jahre – Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
  • 24 Jahre – Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.

Unterlagen/Nachweise

Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Für alle Klassen

  • Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)

Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung

Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung

Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
  • Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart „O“ (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
  • ab dem 50. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

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