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Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Hunde: Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW einhalten

Beschreibung

Gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen, große Hunde

Wenn Sie einen Hund halten möchten, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zuständig.

Was sind „gefährliche Hunde“?

Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen zählt folgende Rassen zu den gefährlichen Hunden:

  • Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Bullterrier,
  • Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie
  • Kreuzungen mit anderen Hunden, bei denen das Erscheinungsbild der genannten Rassen deutlich hervortritt.

Was sind „Hunde bestimmter Rassen“?

Das Landeshundegesetz Nordhein-Westfalen legt folgende Hunde als Hunde bestimmter Rassen fest:

  • Alano,
  • American Bulldog,
  • Bullmastiff,
  • Mastiff,
  • Mastin Espanol,
  • Mastino Napoletano,
  • Fila Brasileiro,
  • Dogo Argentino,
  • Rottweiler,
  • Tosa Inu,
  • Kreuzungen untereinander sowie
  • Kreuzungen mit anderen Hunden.

Was muss ich tun, wenn ich einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse halten möchte?

  1. Damit Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse halten dürfen, brauchen Sie eine Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.
  2. Außerdem benötigen Sie die erforderliche Kenntnis zum Halten eines solchen Hundes. Diese müssen Sie mit dem sogenannten Sachkundenachweis beim Veterinäramt des Kreises Herford belegen.
  3. Halten Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse, so muss dieser immer angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Es sei denn, er ist von der Maulkorb- und Anleinpflicht befreit.

Was ist ein Sachkundenachweis?

Die Sachkunde wird mit einem Single-Choice-Test ONLINE hier im Veterinäramt geprüft.

Prüfungsumfang: 46 Fragen aus folgenden 8 Sachgebieten:

  • Welpenkauf und Aufzucht
  • Lernverhalten
  • Hund und Öffentlichkeit
  • Ausdrucksverhalten
  • Haltung, Pflege und Gesundheit
  • Hund und Recht (allgemein)
  • Hund und Recht (NRW-spezifisch)
  • Hund und Mensch.


Zur Prüfungsvorbereitung ist das Landeshundegesetz NRW, die Tierschutzhunde-Verordnung, das Tierschutzgesetz sowie Literatur zum Thema „Hundeverhalten“ hilfreich.

Von vier Antwortmöglichkeiten ist eine Antwort richtig (Single-Choice-Test).

Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten. Die Prüfung ist bestanden bei mindestens 50 % pro Sachgebiet, mindestens 75 % in der Gesamtheit.

Beachten Sie bitte, dass die Ableistung des Online-Tests nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Die Kontaktdaten zur Anmeldung finden Sie oben rechts.

Wie kann ich meinen Hund von der Maulkorb- und/oder Anleinpflicht befreien lassen?

Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen können von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit werden. Dafür müssen Sie in einer Verhaltensprüfung mit Ihrem Hund nachweisen, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht. Die Prüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt und müssen angemeldet werden.

Was sind „große Hunde“?

Ein ausgewachsener Hund gilt als groß, wenn

  • der Widerrist (Übergang vom Hals zum Rücken) mindestens 40 Zentimeter hoch ist oder
  • der Hund mindestens 20 Kilogramm wiegt.

Halten Sie einen großen Hund, müssen Sie diesen bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Sie müssen Ihre Kenntnis in der Haltung nachweisen. Diese Prüfung kann bei anerkannten Tierärztinnen und Tierärzten erfolgen.

Große Hunde müssen innerhalb von Wohngebieten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint werden.

Rechtsgrundlagen

Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Kosten/Gebühren

  • Sachkundenachweis: 55,00 Euro
  • Verhaltenstest: 50,00 Euro; zusätzlich entstehen Kosten für externe Gutachter und Platzmiete