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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Abfallberatung für Firmen und Gewerbe in Anspruch nehmen

Beschreibung

Die Gewerbeabfallberatung des Kreises Herford hilft und berät alle Firmen im Kreis bei Fragen rund um das Thema Abfall und Abfallentsorgung. Wir beantworten insbesondere auch Anfragen über die Entsorgung spezieller Abfallarten.

Beachten Sie bitte, dass bei Fragen zur Entsorgung beziehungsweise Verwertung von Abfällen aus privaten Haushalten die Abfallberatungen der Städte und Gemeinden zuständig sind.

Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Am 01.08.2023 wird die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung) in Kraft treten. Mit der Verordnung werden erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken geschaffen. Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Schonung natürlicher Ressourcen sollen daher künftig vermehrt mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt werden.
Durch die Ersatzbaustoffverordnung wird es künftig möglich sein, mineralische Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher herzustellen und zu verwenden. Die bundeseinheitlichen Regeln sollen zudem das Recycling von mineralischen Abfällen stärken und eine höhere Akzeptanz für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen schaffen.
Vor allem die Hersteller und Inverkehrbringer von mineralischen Ersatzbaustoffen sind von den neuen Änderungen und Umstellungen in der Praxis betroffen. Wichtige Eckdaten und Änderungen der neuen Verordnung sind in dem Infoblatt (bitte hier klicken) zusammengestellt. Alle Fristen und Übergangsregelungen sind dem folgenden Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen (bitte hier klicken).

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