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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Tierschutz: Tierquälerei oder schlechte Tierhaltung anzeigen

Beschreibung

Missstände in der Tierhaltung werden in vielen Fällen durch Hinweise aus der Bevölkerung aufgedeckt. Schauen Sie daher nicht weg, wenn in Ihrer Umgebung Menschen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, Tiere quälen oder nicht artgerecht halten.

Wenn Sie melden möchten, dass ein Tier schlecht gehalten wird, sind folgende Angaben besonders hilfreich: 

  • Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Telefon)
  • Welche Tiere sind betroffen? (Art, Anzahl, Standort)
  • Wie ist der Sachverhalt? (Wer hat wann, was, wo getan?)
  • Wer ist der verantwortliche Tierhalter? (Name, Anschrift)
  • Welche Beweismittel gibt es? (Fotos, weitere Zeugen)

Auf Wunsch werden die Informationen vertraulich behandelt.

Das Veterinäramt geht jedes Jahr etwa 200 Tierschutzanzeigen nach. Es wird dabei unterstützt durch die Städte und Gemeinden, die Polizei und die Tierschutzvereine im Kreis Herford. Häufig genügt es schon, die Tierhalter zu beraten, um die Bedingungen für die Tiere zu verbessern. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen kann die Wegnahme der betroffenen Tiere das einzige Mittel sein, um das Wohl der Tiere sicherzustellen.

Tierschutzvergehen können mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Wer einem Tier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt, begeht eine Straftat. Den Verantwortlichen droht unter Umständen eine Freiheitsstrafe.

Rechtsgrundlagen

§ 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Kosten/Gebühren

Kostenlos