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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Reiten in der freien Landschaft: Reiterplakette beantragen

Beschreibung

Wenn Sie außerhalb Ihres eigenen Grundstücks in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchten, müssen Sie Ihr Pferd kennzeichnen.

Ein gültiges Kennzeichen für Reitpferde besteht aus:

  1. dem gelben Reiterkennzeichen und
  2. der jährlich zu erneuernden Reiterplakette

Kein Ergebnis gefunden.

Bringen Sie die Kennzeichnung bitte gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug Ihres Pferdes an.

Das Kennzeichen berechtigt Sie dazu im gesamten Land Nordrhein-Westfalen zu reiten und ist nicht an ein bestimmtes Pferd gebunden. Sie können das Kennzeichen daher auch an andere Reiterinnen und Reiter verleihen oder für verschiedene Pferde nutzen. Denken Sie bitte an Ihre eigene Sicherheit. Tragen Sie eine Reitkappe und denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz. Sie reiten auf eigene Gefahr.

Wussten Sie, dass die Einnahmen aus der Reitabgabe für die Neuanlage und Unterhaltung der Reitwege verwendet werden? So kommt das Geld den Reiterinnen und Reitern vor Ort zu Gute!

Das Reitkennzeichen und die Reiterplakette erhalten Sie im Service-Büro des Kreises Herford.

Rücksicht nehmen

Sie erkunden gerne die abwechslungsreiche Landschaft des Kreises Herford auf dem Rücken eines Pferdes? Berücksichtigen Sie dabei bitte die Belange und Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist unverzichtbar.

Für ein ungetrübtes Reiterlebnis beachten Sie bitte folgende allgemeine Hinweise:

Wo darf ich reiten?

Im Kreis Herford dürfen Sie in der freien Landschaft auf allen Straßen und Wegen reiten. Zusätzlich ist das Reiten auf Straßen und Wegen erlaubt, die für Kraftfahrzeuge vorgesehen sind. Im Wald ist das Reiten auf sämtlichen befestigten und naturfesten Wegen, die mit einem Auto befahren werden können, gestattet.

Beachten Sie bitte, dass für einige Waldgebiete besondere Regelungen gelten. In diesen Ausnahmegebieten ist das Reiten nur auf den dafür ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Die Reitwege sind dort durch das abgebildete Verkehrszeichen markiert.

Reiterschild blau
Blaues Schild mit weißem Pferd und Reiter

Ausnahmegebiete sind:

  • "Homberg" in Herford
  • "Waldfrieden / Stuckenberg" in Herford
  • "Schweichelner Berg" in Hiddenhausen
  • "Ebenöde" in Vlotho
Im Waldgebiet "In der Gehle" in Rödinghausen darf nicht geritten werden.

Eine Karte von den jeweiligen Reitwegen erhalten Sie im Service-Büro des Kreises Herford. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Karten unter dem Punkt "Downloads" herunterzuladen.

Reitsportliche Veranstaltungen im Wald sind nicht erlaubt.

Wo darf ich nicht reiten?

Sie dürfen nicht reiten auf

Reitverbotsschild
Weißes Schild mit rotem Rand und in der Mitte schwarzes Pferd mit Reiter
  • Rad- und Gehwegen,
  • auf gekennzeichneten Wanderwegen, Sport- und Lehrpfaden,
  • auf Straßen und Wegen, auf denen das Reiten nach der Straßenverkehrsordnung untersagt ist (zum Beispiel durch nebenstehendes Verbotsschild),
  • privaten Straßen und Wegen, die zu Gärten, Hofräumen, Wohnbereichen oder Betriebsgeländen gehören,
  • abseits von Straßen und Wegen (zum Beispiel auf Feldern und Äckern)
  • in den oben genannten Ausnahmegebieten außerhalb der gekennzeichneten Reitwege.

Beachten Sie bitte auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Hier eine Übersicht über die Reitregelung in Nordrhein-Westfalen.

Unterlagen/Nachweise

Antrag auf Ausgabe von Reitkennzeichen und der Reiterplakette:

Der Antrag kann formlos und auch telefonisch beim Service-Büro des Kreises Herford gestellt werden.

Kosten/Gebühren

Erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens

  • Reitabgabe für Einzelreiter einschließlich Gebühr und Auslagen: 39,80 Euro
  • Reitabgabe für Reiterhöfe: 89,80 Euro

Für die jährlich zu erneuernde Plakette

  • für Einzelreiter: 30,20 Euro
  • für Reiterhöfe: 80,20 Euro

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