Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Amtliche Bescheinigungen beantragen
Beschreibung
Entfernungsbescheinigung
Die Entfernungsbescheinigung ist eine amtliche Auskunft über die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten, die man auf öffentlichen Straßen und Wegen zurücklegen kann. Wenn Sie beispielsweise beantragen, dass Ihnen Schülerfahrkosten erstattet werden sollen, benötigen Sie im Zweifel diese Bescheinigung.
Identitätsbescheinigung
Die Identitätsbescheinigung belegt, welche heutigen Flurstücke einem historischen Flurstück entsprechen. Diese Bescheinigung benötigen Sie unter anderem, wenn alte Rechte an Grundstücken überprüft werden sollen, die im Grundbuch eingetragen sind.
Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung weist nach, ob bei einer Bebauung eines Grundstücks die rechtlichen Grenzen eingehalten oder überschritten wurden. Dafür ist in der Regel eine örtliche Vermessung notwendig.
Unschädlichkeitszeugnis
Das Unschädlichkeitszeugnis bescheinigt, dass das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks frei von Belastungen übertragen oder verkauft werden kann.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)
Kosten/Gebühren
Diese Kosten entstehen, wenn Sie folgende Bescheinigungen beantragen:
- Entfernungsbescheinigung
- Anträge von der Bundesagentur für Arbeit, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Landesversicherungsanstalt (LVA) sind kostenfrei
- Anträge anderer Art: 23,00 Euro je viertel Stunde
- Identitätsbescheinigung: 23,00 Euro je viertel Stunde
- Grenzbescheinigung: Gebühr nach Zeitaufwand
- Unschädlichkeitszeugnis: Gebühr nach Zeitaufwand
Alle Gebühren berechnen wir nach der Vermessungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.