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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Teilung von Grundstücken beantragen

Beschreibung

Sie möchten einen Teil eines Grundstücks kaufen oder verkaufen?
Dann beantragen Sie eine Teilungsvermessung bei uns, um bestehende Grundstücke aufzuteilen.

Voraussetzung

Sie benötigen eine Teilungsgenehmigung des Bauamtes, wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen. Die Beantragung dieser Genehmigung ist Teil unseres Leistungsumfanges. Das Ergebnis der Teilungsvermessung teilen wir der Antragstellerin oder dem Antragsteller sowie dem Grundbuchamt mit. Damit können die neuen Flurstücke im Grundbuch eingetragen und das Eigentum übertragen werden.

Lassen Sie sich gut beraten

Während der Auftrag durchgeführt wird, bieten wir umfassende Beratungen an, um Ihre Wünsche und Anforderungen bezüglich der neuen Grenzen zu erfüllen. Dabei zeigen wir Ihnen Varianten und Beispiele und die damit verbundenen Kosten.

Rechtsgrundlagen

  • Vermessungs- und Katastergesetz für das Land NRW (VermKatG NRW)
  • Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung für das Land NRW (VermWertGebO NRW)

Kosten/Gebühren

Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir mit Hilfe der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.