Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Grundstücksgrenzen: Fragen klären
Beschreibung
Möchten Sie den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze wissen? Planen Sie eine grenznahe Mauer oder einen Zaun? Gibt es wegen der Grenze Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der Nachbarin oder dem Nachbarn?
Wenden Sie sich bei Fragen zum Grenzverlauf gern an uns. Je nachdem, für welchen Zweck Sie die Informationen zum rechtmäßigen Grenzverlauf benötigen, setzen wir zwei Verfahren mit unterschiedlichem Aufwand ein:
- die Amtliche Grenzanzeige oder
- die Grenzvermessung.
Wir beraten Sie gern, welches Verfahren in Ihrem Fall das zweckmäßigste und kostengünstigste ist.
Amtliche Grenzanzeige
Wenn Sie eine amtliche Grenzanzeige beantragen, machen wir vor Ort Grenzpunkte mit Pflöcken, Kreidezeichen oder Ähnlichem kenntlich. Hierbei ersetzen wir keine fehlenden Grenzzeichen.
Grenzvermessung
Bei einer Grenzvermessung überprüfen wir die Grenzen Ihres Grundstücks vollständig anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters und stellen sie wieder her. Fehlende Grenzzeichen werden dann ersetzt.
Das Ergebnis der Grenzvermessung und der Abmarkung
- teilen wir den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern vor Ort mit,
- beurkunden sie mit einer Grenzniederschrift und
- übernehmen sie in das Liegenschaftskataster.
Rechtsgrundlagen
- Vermessungs- und Katastergesetz für das Land NRW (VermKatG NRW)
- Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung für das Land NRW (VermWertGebO NRW)
Kosten/Gebühren
Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir nach der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.