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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum: Genehmigung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum vor Ihrem Grundstück eine Baugrube errichten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Wo beantrage ich die Genehmigung?

Wenn Sie in Bünde, Herford oder Löhne wohnen, beantragen Sie die Genehmigung im Rathaus. Sonst ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern für Sie zuständig.

Was ist zu beachten, wenn die Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen?

Wirken sich Ihre Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, teilt Ihnen das Straßenverkehrsamt mit,

  • wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss,
  • ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt werden muss und
  • wie Umleitungsstrecken gekennzeichnet werden sollen, falls diese notwendig sind.

Diese Arbeiten dürfen nur durch ein von Ihnen beauftragtes Bauunternehmen durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Vor Beginn von Arbeiten, die den Straßenverkehr betreffen, muss das ausführende Bauunternehmen eine Genehmigung vom  Straßenverkehrsamt erhalten.

Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt:

  • bei Fahrbahnsperrung oder -teilsperrung und
  • bei Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Fristen

Stellen Sie den Antrag bitte vier Wochen bevor die Arbeiten beginnen.

Hinweis

Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Möglichkeit per E-Mail. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen.

Unterlagen/Nachweise

  • Formgebundener Antrag mit
    • Angaben zur Lage der Baustelle
    • Angaben zur Art und Dauer der Arbeiten
    • Angaben zum Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen während und außerhalb der Arbeitszeit (zum Beispiel Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung)
    • Angaben zur verantwortlichen Bauleiterin oder zum verantwortlichen Bauleiter mit Rufnummer, unter der sie oder er während und nach der Arbeitszeit erreichbar ist
    • Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markierter Baustelle
    • Fachkundenachweis über die Teilnahme an einem Seminar zur Sicherung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken
  • Bauunternehmen müssen zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen. Dazu verwenden sie entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelpläne oder erstellen besondere Beschilderungspläne. Es ist sinnvoll, bei größeren Bauvorhaben die Bauablaufbeschreibung beizufügen, um die Maßnahme zu erläutern.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

Kosten/Gebühren

55,00 Euro bis 350,00 Euro.

Für Anträge, die weniger als sieben Tage vor Beginn der Maßnahme eingehen, wird eine Gebührenerhöhung von 50 % vorgenommen.