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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Medikamente ins Ausland mitführen

Beschreibung

Wenn Sie eine Auslandsreise machen und Betäubungsmittel mitnehmen möchten, benötigen Sie dafür eine ärztliche Bescheinigung. Lassen Sie das Dokument anschließend bitte auch durch eine amtliche Stelle beglaubigen.

Das Gesundheitsamt Kreis Herford ist zuständig für eine Beglaubigung, wenn:

  • die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ihren oder seinen Praxisort im Kreis Herford hat und/oder
  • die Patientin oder der Patient im Kreis Herford wohnt

Unterlagen/Nachweise

  • Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigen wir eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgefüllte und unterschriebene "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens"
  • Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums brauchen wir eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgefüllte und unterschriebene internationale "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen"
  • Personalausweis
  • Substitutionsausweis bei Substitutionspatientinnen und Substitutionspatienten