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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Ausländische Führerscheine umschreiben

Beschreibung

Lassen Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis bitte umschreiben, wenn Sie

  • eine ausländische Fahrerlaubnis haben, die nicht in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurde und
  • mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnen.

Voraussetzungen

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland bis zu einem halben Jahr fahren, nachdem Sie sich angemeldet haben. Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen EU-Kartenführerschein umschreiben lassen wollen, muss Ihr Führerschein noch gültig sein. Außerdem darf er nicht nur vorläufig ausgestellt oder ein Lern-Führerschein sein.

Ist Ihr Führerschein aus den EU- oder EWR-Staaten, dürfen Sie auch länger als sechs Monate Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Sie brauchen dann nur einen deutschen Führerschein, wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen

  • bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle oder
  • im zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Ob Ihr Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle oder im Merkblatt unter den Links.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang des Antrages.

Unterlagen/Nachweise

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • Original Ihres Führerscheines mit einer Übersetzung einer amtlich anerkannten Dolmetscherin oder eines amtlich anerkannten Dolmetschers oder des ADAC (der Führerschein muss gültig sein)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung
  • zusätzliche Angabe einer anderen Prüfungssprache

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Führerscheinstelle.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

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