Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen
Beschreibung
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis. Mit der Erlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Darüber hinaus können Sie unter erleichterten Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union (ausgenommen Irland, Dänemark, Großbritannien) leben, arbeiten oder studieren.
Wer kann die Erlaubnis beantragen?
Staatsangehörige (und deren Familienangehörige und Kinder) aus sogenannten Drittstaaten. Als Drittstaaten gelten alle Länder, ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.Voraussetzungen
- Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet).
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.
- Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
Besonderheiten
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Niederlassungserlaubnis möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.
Unterlagen/Nachweise
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Daueraufenthalt-EU
- Gültiger Pass (oder Passersatz)
- Biometrisches Passfoto
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:
bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern:- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate)
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Quadratmeterzahl)
- Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung (bei Mietwohnungen eine Bestätigung des Vermieters oder Kontoauszüge über die Miethöhe; bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld)
- Nachweise über eine angemesse Altersvorsorge:
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
- Weitere Nachweise (falls vorhanden):
- Zeugnisse über Schulabschluss/ Berufsausbildung in Deutschland
- Nachweis über abgeschlossenes Studium
- Nachweis über abgeschlossenen Integrationskurs
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 9 a bis 9 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)