Verwaltung & Rathaus
Das Rathaus und die Verwaltung sind auf den ersten Blick komplizierte Gebilde, bei denen es anfangs nicht leichtfällt, sich zurechtzufinden. Hier finden Sie eine Aufstellung aller zuständigen Mitarbeiter*innen, der Öffnungszeiten und weitere Ansprechpartner sowie Wissenswertes, das Ihnen das Zurechtfinden erleichtert und Ihnen zeigt: Unser Rathaus folgt dem Prinzip der offenen Tür. Sprechen Sie uns an, rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Gemeindeverwaltung ↓
- PDF-Datei:
- Telefon: 05223 7573-120
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 2.13
- Telefon: 05223 7573-125
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 2.01
- Telefon: 05223 7573-126
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 2.07
- Telefon: 05223 7573-135
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 3.03
- Telefon: 05223 7573-142
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 3.04
- Telefon: 05223 7573-154
- E-Mail: E-Mail
- Raum: E.04
- Telefon: 05223 7573-174
- E-Mail: E-Mail
- Raum: E.16
- Telefon: 05223 7573-163
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 1.12a
- Telefon: 05223 7573-164
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 1.06
- Telefon: 05223 7573-122
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 1.08
- Telefon: 05223 7573-146
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 2.05
- Telefon: 05223 7573-260
- E-Mail: E-Mail
Mitarbeiterverzeichnis
Standesamt ↓
Heiraten in Kirchlengern
Die Gemeinde Kirchlengern bietet Ihnen für Ihr JA-Wort Räumlichkeiten an zwei verschiedenen Standorten an:
Zum einen verfügt das Rathaus über ein stilvoll eingerichtetes Trauzimmer. Hier können Eheschließungen während der üblichen Öffnungszeiten (siehe unten) stattfinden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im historischen Ambiente des Herrenhauses in Stift Quernheim zu heiraten. Hier können Sie an den terminlich festgelegten Samstagen ins Eheglück starten. Hier finden Sie die Termine für 2023 und 2024. Außerdem sind diese im Bekanntmachungskasten am Rathaus (vor dem Bürgerbüro) und am Zugang des Herrenhauses ausgehängt. Für eine standesamtliche Trauung können Sie sich frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt anmelden. Falls Sie Ihre Ehe nicht persönlich anmelden können, besteht die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren, benötigen wir die folgenden Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine beglaubigte Abschrift der Geburtsregister vom zuständigen Standesamt
- ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde, falls sich der Wohnsitz nicht in Kirchlengern befinden sollte
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen wir zusätzlich noch die Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der letzten Ehe des Standesamtes der Eheschließung.
Weitere Informationen zur Anmeldung der Eheschließung und zu den erforderlichen Unterlagen erteilen Ihnen die Standesbeamten Karin Schulz und Olaf Kollmeier, die auch bei weiteren Fragen im Bereich des Personenstandswesens gern weiterhelfen:
Rathausplatz 1
32278 Kirchlengern
- Telefon: 05223 7573-107
Rathausplatz 1
32278 Kirchlengern
- Telefon: 05223 7573-174
Zur Vereinbarung eines Termins für die Anmeldung der Eheschließung kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig. Insbesondere bei einem Auslandsbezug eines Eheschließenden oder beider Eheschließender kann die Beteiligung des Oberlandesgerichtes Hamm oder des Oberlandesgerichtes Düsseldorf erforderlich sein. Hierdurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen und sollte in Bezug auf den Hochzeitstermin mit eingeplant werden.
Ihr Standesamt
Rathausplatz 1, 32278 Kirchlengern
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 08.00 – 12.30 Uhr und
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.30 Uhr
Frauen und Gleichstellung ↓
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung. Sie sind herzlich dazu eingeladen, Ihre Anregungen und Wünsche mitzuteilen. Ich höre Ihnen zu und stelle Kontakte zu Beratungsstellen her.
Rathausplatz 1
32278 Kirchlengern
- Telefon: 05223 7573-122
Die Frauen- und Gleichstellungsarbeit umfasst zwei Aufgabengebiete:
Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung
Mitwirkung bei Verwaltungsentscheidungen aller personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen sowie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zuständigkeit außerhalb der Verwaltung
Mitwirkung an allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
Hilfestellung und Beratung für ratsuchende Frauen und Männer:
Gesetzliche Grundlagen:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 3(2)
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen § 5 (1)
- Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Themen:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Frauen und Gesundheit
- Frauen und Kultur
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Alleinerziehende
- Trennung und Scheidung
- Frauen in besonderen Lebenssituationen
- Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf
Krisen-Hotline für Alleinerziehende in NRW
Unter 0201/82774-799 erhalten Alleinerziehende ein psycho-soziale Beratung durch qualifizierte Ansprechpartnerinnen. Sie hören den Alleinerziehenden zu, nehmen ihre Sorgen und Anliegen auf und loten Handlungsoptionen.
Hilfetelefon Gewalt an Männern
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales haben ein Hilfetelefon für von Gewalt betroffenen Männern ins Leben gerufen. Unter der Nummer 0800 1239900 können sich ab sofort Männer melden, die von verschiedenen Arten von Gewalt betroffen sind (z.B. häusliche, sexualisierte Gewalt, aber auch Stalking oder Zwangsheirat). Zusätzlich finden Betroffene auf der Internetseite www.maennerhilfetelefon.de ein digitales Beratungsangebot.
Broschüre Trennung und Scheidung
Broschüre Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche, Informationen für Alleinerziehende
Flyer Starke-Familien-Gesetz, Verbesserungen für Alleinerziehende
Fachforum gegen häusliche Gewalt im Kreis Herford