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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Nachhilfe als Lernförderung finanzieren

Beschreibung

Ihr Kind benötigt Nachhilfe? Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss für ihre Kinder zur Lernförderung aus dem Bildungspaket bei uns beantragen.

Verfahrensablauf

  1. Sie füllen den Antrag (vom Antragsteller auszufüllen) aus.
  2. Den Antrag (von der Schule auszufüllen) geben Sie bitte Ihrem Kind mit in die Schule.
  3. Beide ausgefüllten Anträge senden Sie uns zu.
  4. Wenn die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie von uns einen Bewilligungsbescheid sowie einen Gutschein.
  5. Geben Sie den Gutschein dort ab, wo Ihr Kind die Nachhilfe in Anspruch nehmen möchte.
  6. Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und der Anbieterin / dem Anbieter der Lernförderung.

Bitte lassen Sie Ihr Kind erst mit der Nachhilfe anfangen, wenn Sie von uns einen Bewilligungsbescheid bekommen haben.

Unterlagen/Nachweise

Gültige Bescheide über

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

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