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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Wohn- und Teilhabegesetz: Qualitative Versorgung in Einrichtungen sicherstellen

Beschreibung

Die für das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zuständige Behörde ist Ihre Ansprechstelle. Wir sind verantwortlich für das Überwachen der Betreuungseinrichtungen.

Zu den Betreuungseinrichtungen im Kreis Herford gehören unter anderem:

  1. vollstationäre Betreuungseinrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
  2. Betreuungseinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen
  3. Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften
  4. Tagespflege.

Welche Aufgaben übernehmen das WTG und die WTG-Behörde?

Das WTG stellt den Lebensalltag von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung in den Mittelpunkt. Als zuständige WTG-Behörde achten und schützen wir die Interessen, Rechte und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in den Betreuungseinrichtungen. Außerdem sorgen wir dafür, dass hier die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden:

  1. Überwachen
    Unsere regelmäßig wiederkehrenden oder anlassbezogene Kontrollen haben das Ziel, festgestellte Mängel möglichst schnell und nachhaltig zu beheben.
  2. Informieren
    Die Ergebnisse der durchgeführten Regelprüfungen fassen wir in einem Ergebnisbericht für die Öffentlichkeit zusammen.
  3. Persönliche Ansprechstelle
    Wir sind in allen Fragen zum Einrichtungsbetrieb der Betreuungseinrichtungen ansprechbar.

Für wen ist die WTG-Behörde da?

Für alle Personen mit Fragen zum WTG, insbesondere für:

  1. die Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige und rechtlichen Betreuerinnen/Betreuer.
  2. Beiräte für Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Vertretungsgremien und Vertrauenspersonen.
  3. Personen mit einem berechtigen Interesse an den Einrichtungen sowie an den Rechten und Pflichten der Trägerinnen und Träger beziehungsweise der Bewohnerinnen und Bewohner.
  4. Leitungskräfte und in Einrichtungen beschäftigte Personen.

Rechtsgrundlagen

Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW)

Kosten/Gebühren

Die Dienstleistungen nach dem WTG NRW unterliegen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW.

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