Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sobald die fachliche Notwendigkeit für die Gewährung einer Jugendhilfe festgestellt wurde, werden die Kosten der Hilfemaßnahme durch die wirtschaftliche Jugendhilfe grundsätzlich in voller Höhe übernommen.
Dabei ist allerdings aufgrund der gesetzlichen Regelungen zu prüfen in welchen Fällen, wer in welchem Umfang an den Kosten der Hilfemaßnahme zu beteiligen ist. Die Höhe sowie Art und Weise der jeweiligen Kostenbeteiligung ist unterschiedlich und richtet sich nach den Besonderheiten jedes Einzelfalls.
So kann dies in Form von pauschalierten monatlichen Kostenbeteiligungen wie beispielsweise bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege geschehen. Bei teilstationären und stationären Hilfen erfolgt die Erhebung eines monatlichen Kostenbeitrages in Abhängigkeit von der wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der kostenbeitragspflichtigen Personen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches, Teil 8. Bei ambulanten Hilfen wie beispielsweise der Hilfe zur Erziehung, der Betreuung von Kindern in Notsituation und vieles mehr wird dagegen kein Kostenbeitrag erhoben.
Hinweis:
Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe wird keine ausschließlich finanziellen Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Kindern und Jugendlichen beziehungsweise jungen Volljährigen gewährt. Dies kommt lediglich als Anhangleistung bei bestimmten Hilfe zur Erziehung in Betracht (Beispiele: Vollzeitpflege und Heimerziehung).