Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Verstöße gegen Halte- und Parkverbot bezahlen
Beschreibung
Parkverstoß (Knöllchen) bezahlen
Sie haben wegen eines Parkverstoßes eine schriftliche Verwarnung zugeschickt bekommen?
Eine Verwarnung kann immer direkt bezahlt werden. Danach ist das Verfahren abgeschlossen und für Sie erledigt.
Die Verwarnung kann nur durch Überweisung des Verwarnungsgeldes bezahlt werden.
Bei Bezahlung der Verwarnung ist es wichtig den richtigen Verwendungszweck anzugeben. Sie finden den Verwendungszweck (der gleichzeitig das Akten- und Kassenzeichen Ihres Falles ist) in den Zahlungsinformationen.
Zahlen Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche.
Bei einer nicht fristgerechten Zahlung kann ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden, der mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist. Beachten Sie unbedingt auch die Hinweise in der Verwarnung.
Unterlagen/Nachweise
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsverkehrsordnung (StVO)