Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Versammlung anmelden
Beschreibung
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.
Informationen der Kreispolizeibehörde Herford
Versammlungen und Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe angemeldet werden. "Vor Bekanntgabe" bedeutet nicht vor Beginn der Versammlung oder des Aufzuges, sondern vor dem Aufruf beziehungsweise der Einladung.
Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und wenn notwendig, zu schützen.
Versammlungen oder Demonstrationen werden durch die Polizei nicht genehmigt, können im Einzelfall jedoch verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden. Dies passiert dann, wenn aufgrund nachvollziehbarer Erkenntnisse konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.