Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Berufsausbildung nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Für diese Untersuchung benötigen sie einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Das Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist am 01.10.2023 umgestellt worden. Zukünftig können Sie Ihre UBS-ID online erstellen bzw. abrufen und den Erhebungsbogen online herunterladen. Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie die UBS-ID und den ausgefüllten Erhebungsbogen vor, damit die Untersuchung erfolgen und (für Sie kostenfrei) mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden kann.
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung im Bürgerbüro (sofern online nicht möglich):
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Rechtsgrundlagen:
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
- Gemeinsamer Runderlass - Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Erforderliche Unterlagen:
Ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Kosten:
Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungscheines ist kostenfrei.