Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Teilungsgenehmigung für Grundstücke beantragen
Beschreibung
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist eine Genehmigung erforderlich. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die neuen Grenzen mit den Vorgaben des Bauordnungsrechts übereinstimmen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft insbesondere,
- ob auch nach der Teilung die erforderlichen Abstandflächen eingehalten werden,
- die Erschließung der bebauten Teilflächen gesichert ist und
- Sicherheitsanforderungen an Grenzwände erfüllt sind.
Hinweis
Den Antrag auf Teilungsgenehmigung kann von der Bauherrin, dem Bauherrn oder von einer bevollmächtigten öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin beziehungsweise öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gestellt werden.
Unterlagen/Nachweise
Üblicherweise reichen diese Stellen auch den Teilungsantrag für Sie ein.
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Kosten/Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt mindestens 50,00 Euro. Die genauen Gebühren hängen von der Anzahl der betroffenen bebauten Grundstücke und dem Aufwand ab.