Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Sonderbauten wiederkehrend überprüfen (lassen)
Beschreibung
Was sind Sonderbauten?
Sonderbauten wie beispielsweise Versammlungsstätten, Beherbungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Großgaragen, Schulen sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen werden in regelmäßigen Abständen von der Bauufsichtsbehörde überprüft.
Wie wird geprüft?
In einer wiederkehrenden Prüfung wird beurteilt, ob das Gebäude noch nach den Vorgaben der Baugenehmigung genutzt wird und mit dem genehmigten Brandschutzkonzept übereinstimmt. So werden zum Beispiel die Kennzeichnung von Rettungswegen sowie das ordnungsgemäße Instandhalten und Prüfen der technischen Anlagen kontrolliert. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass weitere bauliche Maßnahmen erforderlich werden.
Unterlagen/Nachweise
Eine wiederkehrende Prüfung findet auf Veranlassung der Bauaufsichtsbehörde statt. Zum reibungslosen Ablauf ist es hilfreich, alle Genehmigungen und Bescheinigungen von Überprüfungen der technischen Anlagen bereit zu halten.
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Sonderbauverordnung (SBauVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
- Prüfverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (PrüfVO NRW)
- Spezielle Regelungen (Schulbaurichtlinie und Richtlinien für Pflege- und Betreuungseinrichtungen)
Kosten/Gebühren
Die Kosten für die Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung werden nach Zeitaufwand berechnet und festgesetzt. Es können zusätzlich Kosten für Sachverständigenprüfungen anfallen.