Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Schülerbeförderung: Schülerfahrkosten beantragen
Beschreibung
Der Kreis Herford ist Schulträger folgender Berufskollegs:
- Anna-Siemsen-Berufskolleg
- August-Griese-Berufskolleg
- Erich-Gutenberg-Berufskolleg
- Friedrich-List-Berufskolleg
- Wilhelm-Normann-Berufskolleg
Folgende Förderschulen befinden sich in Trägerschaft des Kreises Herford:
- Wittekindschule, Hiddenhausen (Primarstufe)
- Förderschule Arche, Kirchlengern (Primarstufe)
- Eickhofschule, Hiddenhausen (Sekundarstufe I)
- Pestalozzischule, Bünde und Herford (Primarstufe und Sekundarstufe I)
Der Schulträger ist gesetzlich dazu verpflichtet, für die Schüler*innen der genannten Schulen die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen. Das tut er, indem er Deutschlandtickets für die Vollzeitschüler*innen der Berufskollegs ausgibt. Die Schüler*innen, die Bezirks- und Landesfachklassen besuchen, können nach dem jeweiligen Schulhalbjahr nachträglich einen Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten einreichen. Für Schüler*innen der Primarstufe der Förderschulen ist bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Ältere Schüler*innen der Sekundarstufe I haben die Möglichkeit ein Deutschlandticket zu beantragen.
Wann besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme?
Ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme besteht, wenn
- die Wohnanschrift der Schüler*in in Nordrhein-Westfalen liegt und
- der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schüler*innen der Berufskollegs mehr als 5,0 Kilometer beträgt bzw. für Primarschüler*innen 2,0 Kilometer und für Schüler*innen der Sekundarstufe I der Förderschulen 3,5 Kilometer beträgt.
Als Schulweg gilt der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schüler*in (Meldeanschrift) und der nächstgelegenen Schule. Schülerfahrkosten werden nicht übernommen, wenn der Schulweg kürzer als die jeweils oben angegebene Entfernung ist.
Entfernung ermitteln
Damit Sie testen können, ob die Entfernung zwischen Ihrer Wohnanschrift und der besuchten Schule für eine Fahrkostenübernahme ausreicht, stellen wir Ihnen das Geoportal des Kreises Herford zur Verfügung. Um das Geoportal zu nutzen, wählen Sie bitte die besuchte Schule aus. Danach gelangen Sie in das Portal, in dem Sie im Nachrichtenfenster eine kurze Bedienungsanleitung vorfinden. Führen Sie bitte die dort aufgeführten Schritte aus.
Wenn Sie die GEO-Daten nutzen, dient die virtuelle Karte lediglich als Orientierungshilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Herford stellen Ihren Anspruch endgültig fest, wenn sie Ihren Einzelfall betrachtet haben.
Unterlagen/Nachweise
Um ein Deutschlandticket zu beantragen, brauchen Sie nur das vollständig ausgefüllte Antragsformular einzureichen. Es werden nur weitere Unterlagen benötigt, wenn auf dem Antragsformular darauf hingewiesen wird.
Für den Schülerspezialverkehr werden die Schüler*innen nach Anmeldung an der Schule durch das Schulbüro geprüft und dem Beförderer gemeldet.
Verfahrensablauf
Reichen Sie bitte den Antrag auf Ausgabe von Deutschlandtickets über das Schulbüro der besuchten Schule beim Kreis Herford ein. Die Schule muss zuvor die Aufnahme und den Bildungsgang/ die Klasse im Antrag bestätigen.
Rechtsgrundlagen
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)
- Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
Kosten/Gebühren
Die Deutschlandtickets können an allen Tagen rund um die Uhr sowohl für schulische als auch für private Fahrten genutzt werden. Dafür zahlen Sie keinen Eigenanteil.
Die Nutzung des Schülerspezialverkehrs ist ebenfalls kostenlos.
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