Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Rohbau- und Schlussabnahme: Bauzustand besichtigen (lassen)
Beschreibung
Für die Rohbauabnahme beziehungsweise Schlussabnahme eines Bauvorhabens ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Herford zuständig. Ausgenommen sind Bauvorhaben in den Städten Bünde, Herford und Löhne. Diese Städte sind selbst Bauaufsichtsbehörde.
Das Fertigstellen des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung müssen der unteren Bauaufsichtsbehörde jeweils eine Woche vorher mitgeteilt werden. Zusammen mit der Baugenehmigung werden die erforderlichen Vordrucke für die Rohbauanzeige beziehungsweise Fertigstellungsanzeige zugeschickt.
Bei kleineren Bauvorhaben kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Durchführung einer Bauzustandsbesichtigung verzichten.
Unterlagen/Nachweise
Ob zusammen mit einer Fertigstellungsanzeige noch weitere Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen, wird bereits in der Baugenehmigung festgelegt.
In der Regel handelt es sich hierbei um Bescheinigungen und Nachweise zur Energieeinsparverordnung, zur Einhaltung der Grundriss- und Höhenlage der baulichen Anlage und über die fachgerechte Installation von haustechnischen Anlagen nach § 62 der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen.
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Kosten/Gebühren
Die Durchführung einer Bauzustandsbesichtigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist in der Regel abhängig von der Gebühr, die für die Genehmigung des Vorhabens festgesetzt wurde. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 Euro.