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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Reisepass

Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach 10 Jahre.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.

Zusätzliche Erfassung von Fingerabdrücken (neben dem Lichtbild) im Chip des ePasses

Fingerabdrücke:

Standardfall:

  • Rechter und linker Zeigefinger

Ausnahmen von der Fingerabdruckerfassung:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Dauerhafte medizinische Gründe
  • Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken
  • Löschung bis spätestens nach Aushändigung des ePasses in der Passbehörde
  • Kein Abgleich mit Datenbanken
  • Auslesen des ePasses Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).
  • Der Passinhaber kann den Chip in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.

Weitere Änderungen im Passrecht zum 01.11.2007

  • Elektronisches Antragsverfahren
  • Wegfall des Eintrags von Ordens- und Künstlernamen
  • Aufwertung des Kinderreisepasses zum vollwertigen Reisepass
    (Kinderreisepass wird nur noch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt)
  • Änderung bei den Altersgrenzen und Gültigkeit
    •  bis Vollendung 23. Lebensjahr =  6 Jahre
    •  ab Vollendung 24. Lebensjahr =  10 Jahre

Kein Kindereintrag im Pass der Eltern
Ein Kindereintrag in dem Pass der Eltern ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich.

Die vor dem 01.11.2007 vorgenommenen Kindereinträge in einem bis dahin ausgestellten ePass bleiben während der Laufzeit des Dokumentes gültig. Diese Kindereinträge können auch weiterhin durch die Anbringung eines neuen Lichtbildes aktualisiert werden.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern berechtigen ab dem 26.06.2012 nicht mehr zum Grenzübertritt für Kinder.
Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Bei geplanten Auslandsreisen ist es deshalb erforderlich rechtzeitig für das Kind ein eigenes Reisedokument ausstellen zu lassen. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person - ein Pass“, das EU-weit bis zum 26.06.2012 umzusetzen ist. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der europäischen Union bzw. für den sog. „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen!

Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

  • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
  • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
  • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.

Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung gern zu entsprechenden Auskünften bereit. 

weitere Informationen unter: http://www.elektronischerpass.de/

Informationen zur Einreise in die USA mit vorläufigem Reisepass

Weitere Informationen

Vorläufiger Reisepass:

  • Der vorläufige Euro-Reisepass wird direkt ausgestellt.
  • Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
  • Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

    Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses benötigen wir:
  • den alten Reisepass oder einen Personalausweis
  • ein Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel. Die Schablone und Checkliste hilft bei der Beurteilung der Biometrietauglichkeit der Bilder.

     

notwendige Unterlagen

  • alter Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
  • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
  • bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich,
    ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
  • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft
    (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)

Gebühren

Reisepass jeweils

  • bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
  • ab dem 24. Lebensjahr 60,00 Euro
  • maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
  • Kinderreisepass 13,00 Euro

Rechtsgrundlage

Passgesetz


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