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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Personenbeförderungsschein beantragen

Beschreibung

Sie möchten ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankenkraftwagen fahren und dabei Fahrgäste befördern? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt und haben die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.
  • Bleibt die Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen beschränkt, sind Sie mindestens 19 Jahre alt und haben eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.

Unterlagen/Nachweise

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • EU-Kartenführerschein
  • augenärztliches Gutachten
  • Nachweis zur körperlichen Eignung sowie über die Erfüllung der besonderen Anforderung
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro zu beantragen, Belegart „O“)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Fall der Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen)
  • Maximal drei Punkte im Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

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