Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Personalausweis
Beschreibung
Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
- Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. (Gilt auch für Kinder und Jugendliche)
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) - bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments am Wohnort ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- die Gebühren müssen bei Antragstellung gezahlt werden
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt
|
||
|
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.
Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Weitere Informationen
Vorläufiger Personalausweis
-
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den "normalen" Personalausweis beantragen, Sie benötigen also alle unten beschriebenen Unterlagen.
-
Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
-
Ihren Kinderausweis oder
-
Ihren Reisepass
Verlust des Personalausweises
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung.
Gebühren
Personalausweis Gebühren ab dem 01.01.2021
(die Gebühren sind in der Regel immer bei Beantragung zu bezahlen)
Die Kosten für den neuen Ausweis betragen 37,00 € (bei unter 24-jährigen 22,80 €).
Wie bisher sind die Personalausweise 10 Jahre gültig (bei unter 24-jährigen 6 Jahre).
Vorläufiger Personalausweis
Die Kosten für den vorläufigen Personalausweis betragen 10,00 €
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz-PAuswG)
Hier können Sie den Bearbeitungsstatus online abfragen:
Bürgerservice-Portal Ausweis-Statusabfrage