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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Neufahrzeug zulassen

Beschreibung

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, das bisher weder im Kreis Herford noch in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war.

Ein fabrikneues Fahrzeug erkennen Sie an folgenden Punkten:

  • in der Zulassungsbescheinigung Teil II ist keine Halterin und kein Halter eingetragen und
  • es ist keine Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden.
Zulassungsbescheinigung Teil II
Zulassungsbescheinigung Teil II

Hinweis

Entspricht Ihr Fahrzeug keiner EG-Typgenehmigung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, bevor Sie zur Zulassung kommen. Die EG-Typgenehmigung finden Sie unter Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Unterlagen/Nachweise

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EvB), diese fordern Sie bitte vorher von Ihrer Versicherung an
  • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
  • Identitätsnachweis für juristische Personen
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

In Vertretungsfällen:

Grundsätzlich:

  • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
  • Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

27,60 Euro bis 136,60 Euro

Eventuell fallen weitere Gebühren für Ausnahmegenehmigungen an.