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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Medizinstudierende: Förderungen erhalten

Beschreibung

Der Kreis Herford hat ein Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der (haus-)ärztlichen Versorgung im Kreis Herford entwickelt. Die Förderrichtlinie für Medizinstudierende ist ein Teil dieses Pakets. Hierzu zählen ebenfalls das Förderprogramm Kreis Herford sucht Hausarzt: Mit Praxis zur Praxis sowie die Förderrichtlinie für Niederlassungen.

Im Rahmen der Nachwuchsförderung bieten wir attraktive Rahmenbedingungen für Medizinstudierende im Kreis Herford. Wir fördern Praxisphasen im Kreis Herford:

Übersicht Förderangebote für Medizinstudierende, Blockpraktikum, Famulatur, praktisches Jahr, Leihwagen, Fahrkostenerstattung, pauschale Förderung von 200 Euro pro Monat
Umfang und Übersicht der Förderangebote für Medizinstudierende im Blockpraktikum, in der Famulatur oder im praktischen Jahr. Förderung für Leihwagen oder privaten PKW, Pauschale Förderung von 200 Euro im Monat.

Weitere Informationen sind dem Flyer und der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Weitere Fördermöglichkeiten:

Die Famulatur wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) in Hausarztpraxen mit bis zu 400 Euro im Monat und in fachärztlichen Praxen mit bis zu 200 Euro im Monat gefördert. Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei der KVWL gestellt werden. Der maximale Förderzeitraum beträgt 2 Monate. 

Das Praktische Jahr (PJ) in der Allgemeinmedizin fördert die KVWL gemeinsam mit den westfälischen Krankenkassenverbänden, um frühzeitig einen Anreiz für den Hausarztberuf zu schaffen. Anträge müssen ebenfalls vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden. Der Förderzeitraum von maximal vier Monaten ermöglicht eine Förderung von 600 Euro monatlich.

Die Förderbedingungen der KVWL sind hier zu finden. 

Die Famulatur und das Praktische Jahr können nur in Lehrpraxen erbracht werden. Wir unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten Lehrpraxis. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich im Rahmen des Hausarzt-Aktionsprogramms an den Ausgaben, die für die Errichtung einer Lehrpraxis erforderlich sind, durch eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

Unterlagen/Nachweise

Die Antragsstellung beim Kreis Herford erfolgt per E-Mail bis vier Wochen vor Beginn der Praxisphase.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Die antragsstellende Person erhält nach erfolgreicher Überprüfung einen Zuwendungsbescheid mit entsprechend unten aufgeführten Anlagen. Die Anlagen liefert die antragsstellende Person spätestens acht Wochen nach der Praxisphase (Blockpraktikum) beziehungsweise zu Beginn der Praxisphase (Famulatur/Praktisches Jahr) postalisch nach:

Rechtsgrundlagen

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