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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Lebensmittel und Betriebe kontrollieren: Allgemeine Informationen

Beschreibung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel und vor Irreführungen und Täuschungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Darüber hinaus überwacht sie Artikel des täglichen Bedarfs wie Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse.

Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure des Kreises Herford führen unangemeldet Betriebsbesichtigungen durch und nehmen Proben, um sie zu untersuchen.

Sie prüfen:

  • Herstellerbetriebe,
  • Handel,
  • Gaststätten,
  • Märkte und
  • Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (zum Beispiel Kantinen).

Die Kontrollen umfassen folgende Schwerpunkte:

  • baulicher Zustand der Betriebe,
  • hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften,
  • Personal- und Produktionshygiene,
  • Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen sowie
  • Beurteilung der Lebensmittel vor Ort: Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung

Jährlich werden um die 1.500 Proben entnommen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe weitergeleitet. Dort werden die Proben untersucht auf:

  • Gesundheit schädigende Keime oder Toxine,
  • Überlagerung, fehlerhafte Lagerung und Produktionsfehler,
  • korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung,
  • unerlaubte Zusätze sowie
  • Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände).

Unterlagen/Nachweise

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nummer 852/2004 muss jeder einzelne Betrieb eines Lebensmittelunternehmers bei der zuständigen Behörde eingetragen (registriert) werden.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 882/2004
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

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