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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Jagdaufsicht: Regeln und Jagdzeiten einhalten

Beschreibung

Die Kreisverwaltung wacht als Aufsichtsbehörde (Untere Jagdbehörde, auch Jagdamt genannt) darüber, dass die geltenden Gebote und Verbote eingehalten werden.

Im Kreisgebiet wird die Jagd in 82 Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Im Vergleich dazu umfasst die Gesamtfläche des Kreisgebietes rund 45.000 Hektar.

Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.

Fachlich wird die untere Jagdbehörde durch den ehrenamtlich tätigen Kreisjagdberater und seinen Stellvertreter unterstützt.

Bei wichtigen Angelegenheiten steht dem Jagdamt der Jagdbeirat zur Seite: ein Gremium sachkundiger ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seine Mitglieder setzen sich zusammen aus einer oder einem Beauftragten des Landrates sowie Vertreterinnen und Vertretern

  • der Jäger,
  • der Land- und Forstwirtschaft,
  • der Jagdgenossenschaften,
  • des Naturschutzes,
  • der unteren Forstbehörde und 
  • des Tierschutzes.

Sie haben Fragen zum Jagdrecht?

Sie können sich an das Jagdamt wenden, wenn Sie zum Beispiel Fragen haben zum

  • Überwachen des Einhaltens der Jagdzeiten,
  • Bestellen eines Jagdaufsehers und Wildschadenschätzers,
  • Erteilen einer Ausnahmegenehmigung oder
  • Abrunden von Jagdbezirken (Einteilen der Bezirke).

Rechtsgrundlagen

  • Landesjagdgesetz NRW (LJG NRW – Ökologisches Jagdgesetz)
  • Landesjagdgesetz-Durchführungsverordnung (DVO LJG NRW)
  • Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO)