Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle
  

Internationalen Führerschein beantragen

Beschreibung

Sie wollen demnächst in einem Land außerhalb Europas Auto fahren oder sich ein Auto mieten? Dann empfehlen wir Ihnen einen internationalen Führerschein.

Für Fahrten in Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, raten wir Ihnen, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Da dieser nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines ist, führen Sie bitte beide Führerscheine mit sich.

Voraussetzungen

Wir stellen Ihnen nur dann einen internationalen Führerschein aus, wenn Sie den EU-Kartenführerschein besitzen. Beantragen Sie den internationalen Führerschein bitte persönlich bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt.

Sollten Sie noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, beantragen Sie vorab einen Umtausch in den EU-Kartenführerschein. Weitere Angaben hierzu finden Sie unter den Links.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort und Sie können den internationalen Führerschein direkt mitnehmen, wenn Sie Ihren EU-Kartenführerschein vorlegen.

Fristen

Der internationale Führerschein ist ab dem Tag, an dem er ausgestellt wurde, drei Jahre gültig. Er kann nicht verlängert werden.

Unterlagen/Nachweise

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • EU-Kartenführerschein (besitzen Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein, muss dieser erst getauscht werden)

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Downloads