Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbieten
Beschreibung
Der Kreis Herford überwacht das Angebot freiverkäuflicher Arzneimittel außerhalb von Apotheken.
Freiverkäufliche Arzneimittel werden angeboten durch:
- Drogerien,
- Lebensmittelmärkte,
- Reformhäuser,
- Bioläden,
- Erotik-Shops und
- Märkte (im Reisegewerbe).
Bevor Sie den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln aufnehmen, melden Sie diesen bitte beim Gesundheitsamt an.
Voraussetzung
Sie müssen die erforderliche Sachkenntnis nachweisen. Dazu gehört, dass Sie die Arzneimittel kennen und wissen, wie man sie ordnungsgemäß
- abfüllt,
- abpackt,
- kennzeichnet,
- lagert und
- in den Verkehr bringt.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihnen die geltenden Vorschriften bekannt sind.
Während der Öffnungszeiten einer Verkaufsstelle muss eine sachkundige Person ständig anwesend sein und beratend zur Verfügung stehen.
Unterlagen/Nachweise
Ihre Sachkenntnis weisen Sie bitte durch eine erfolgreiche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nach. Sie brauchen Ihre Sachkenntnis nicht durch eine Prüfung nachweisen, wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen durch ein Zeugnis belegen:
- Apothekerin oder Apotheker,
- Apothekenhelferin oder Apothekenhelfer,
- Apothekerassistentin oder Apothekerassistent,
- Drogistin oder Drogist,
- Pharmazieingenieurin oder Pharmazieingenieur,
- Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent oder
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter.