Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Fahrschule eröffnen und erweitern
Beschreibung
Sie möchten als selbstständige Fahrlehrerin oder selbstständiger Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden? Oder Sie planen, andere Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zu beschäftigen?
Dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Möchten Sie außerdem mehrere Unterrichtsräume, sogenannte Zweigstellen, betreiben? In dem Fall beantragen Sie bitte für jeden zusätzlichen Raum eine Zweigstellenerlaubnis.
Voraussetzung
Für eine Fahrschulerlaubnis müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein.
Unterlagen/Nachweise
- formloser Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers, in dem die beantragten Fahrschulerlaubnisklassen genannt werden
- Nachweis der Bewerberin oder des Bewerbers über den Besitz der Fahrlehrerlaubnis der beantragten Klasse
- Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer hauptberuflich tätig war
- Nachweis der Bewerberin oder des Bewerbers über die Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden von jeweils 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft
- Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum (maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume), die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat
- Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro zu beantragen, Belegart „0“)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Beglaubigter Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister (abhängig von der gewählten Rechtsform der Fahrschule)
Rechtsgrundlagen
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung Fahrlehrergesetz (FahrlGDV)
Kosten/Gebühren
- Fahrschulerlaubnis
- an eine natürliche Person: 102,00 Euro
- an eine juristische Person oder Personengesellschaft: 153,00 Euro
- Erweiterung der Fahrschulerlaubnis: 56,20 Euro
- Zweigstellenerlaubnis: 84,40 Euro
- Erweiterung der Zweigstellenerlaubnis: 40,90 Euro