Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Führerschein umtauschen: EU-Führerschein erhalten
Beschreibung
Sie haben noch keinen EU-weit gültigen Führerschein und müssen ihn umtauschen? Das können Sie erledigen
- im Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder
- in der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.
Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download.
Bitte beachten Sie, dass es eines gewissen zeitlichen Vorlaufs für die Bearbeitungszeit und die Bestellung des neuen Führerscheins bei der Bundesdruckerei bedarf. Buchen Sie daher rechtzeitig einen Online-Termin oder informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Bürgerbüros, ob dort auch Termine vereinbart werden müssen.
Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfragen kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.
Verfahrensablauf
- Die eingereichten Unterlagen müssen vollständig sein.
- Die Bearbeitung erfolgt im Straßenverkehrsamt. Sollten Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben, wird dieser weitergeleitet.
- Den entwerteten alten Führerschein können Sie auf Wunsch zurückerhalten.
- Die Anfertigung des neuen Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei.
- Sie können den neuen Führerschein im Straßenverkehrsamt abholen oder bei der Beantragung den Direktversand wählen:
Abholung:
Wir benachrichtigen Sie, wenn Ihr EU-Führerschein angekommen ist. Diesen können Sie selber oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person in der Führerscheinstelle abholen. Hierfür benötigen Sie keinen separaten Online-Termin, müssen aber gegebenenfalls etwas warten.
Direktversand:
Die Bundesdruckerei schickt Ihnen den EU-Führerschein für einen Aufpreis von 5,10 Euro direkt nach Hause.
Eine weitere Vorsprache ist nicht erforderlich.
Folgende Umtauschfristen sind maßgeblich:
Führerscheine, die bis einschließlich zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: rosafarbene und graue Papierführerscheine, Führerscheine der früheren DDR:
Geburtsjahr der |
Tag, bis zu dem der |
---|---|
Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Kartenführerscheine, ausgestellt zwischen 1999 und 2013.
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der |
---|---|
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fahren im Ausland
Die grauen und rosafarbenen Führerscheine werden besonders im Ausland immer weniger akzeptiert. Vor allem bei Autovermietungen und der Polizei ist der EU-Kartenführerschein ein gern gesehenes Dokument. Um Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen im In- und Ausland zu vermeiden, prüfen Sie bitte Ihren Führerschein genau:
- Sind Sie auf dem Bild noch zu erkennen?
- Sind die Eintragungen noch leserlich?
- Ist das Dokument beschädigt?
Eventuell ist es sinnvoll, den alten Führerschein bereits vor dem Fristablauf (siehe Tabelle) gegen den EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Unterlagen/Nachweise
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- alter Führerschein
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.