Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Förderung für soziale Wohnraumvermittlung beantragen
(für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen)
Beschreibung
Das Ziel der sozialen Wohnraumvermittlung ist die Verbesserung der Versorgung Wohnungsloser oder davon bedrohter Menschen im Kreis Herford mit bezahlbarem Wohnraum. Dies kann durch Privatvermietende ermöglicht werden. Das freiwillige Angebot versteht sich als ergänzende Hilfe zu den derzeit bereits bestehenden Unterstützungsstrukturen im Kreisgebiet und strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Akteuren und Akteurinnen im Gebiet der Wohnungsnotfallhilfe an. Privatvermieterinnen und -vermieter erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Mieterinnen und Mietern. Vermieterinnen werden unterstützt bei der gegebenenfalls notwendigen formalen Abwicklung mit den Sozialleistungsträgern. Zudem erfolgt eine Nachbetreuung des Mietverhältnisses.
Für die Bereitstellung von Mietwohnraum gibt es folgende Förderungsoptionen für Privatvermietende:
1. Zuschuss für Renovierungs-/Sanierungskosten
- Zuschuss für förderfähige Maßnahmen bis zu 12.000 € über die Belegungsdauer von 5 Jahren
- Besteht ein Renovierungs-/Sanierungsbedarf, so wird ein Zuschuss über 5 Jahre gewährt
- Mitarbeitende des Kreises prüfen die Erforderlichkeit einer Renovierung-/Sanierung
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt hälftig zum Mietbeginn und danach in Jahresraten bis zum Ende der Belegungsdauer
2. Klimabonus
- Zuschuss für förderfähige Maßnahmen im Rahmen eines „Individuellen Sanierungsfahrplans“ bis zu 6.000 € über die Belegungsdauer von 5 Jahren
- Übernahme des zu zahlenden Eigenanteils auf Antrag für die Erstellung eines „Individuellen Sanierungsfahrplans“ bis zu 300 €
Zusätzlich ist die Gewährung eines Klimabonus für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines „Individuellen Sanierungsfahrplans“.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt hälftig zum Mietbeginn und danach in Jahresraten bis zum Ende der Belegungsdauer.
3. Mietausfallgarantie
- Die Mietausfallgarantie ist an das jeweilige Mietverhältnis geknüpft.
- Mit Beginn eines jeden Mietverhältnisses wird auf Antrag vom Kreis Herford eine Mietausfallgarantie für maximal 9 Monatsmieten gewährt für die Dauer der Belegungsvereinbarung von 5 Jahren.
4. Nachbetreuung des Mietverhältnisses
Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.
Im Gegenzug verpflichten sich die Vermietenden zur
- Gewährung eines Belegungsrechts für 5 Jahre
Der Mietwohnraum hat in diesem Zeitraum an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu erfolgen. Die Vermittlung der Mieterinnen und Mieter erfolgt durch die soziale Wohnraumvermittlung. - Miethöhe
Für die Dauer der 5-jährigen Belegungsvereinbarung richtet sich die Miethöhe nach den Angemessenheitsrichtwerten des jeweils aktuell gültigen schlüssigen Konzepts des Kreises Herford.
Unterlagen-Nachweise
- Antrag auf Förderung für soziale Wohnraumvermittlung
- Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung
- Bauzeichnung mit Baugenehmigung
- Energieausweis
Nach der Vermietung:
- Meldebescheinigung des Mietnehmenden
- Mietvertrag/-verträge
- Einverständniserklärung für Vermietende
- Kostennachweisder Renovierungs-/Sanierungsarbeiten
Für den Klimabonus:
- Individueller Sanierungsfahrplan
- Unternehmererklärung nach Ziffer 3.3.5 der Richtlinie des Kreises Herford zum Wohnraumförderprogramm in Anknüpfung an die soziale Wohnraumvermittlung
- Kostennachweis oder verbindlicher Nachweis der Beauftragung zur Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen