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Dienstleistungen von A-Z

Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.

Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.

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Deponie Reesberg: Boden, Bauschutt und Mineralstoffe entsorgen

Beschreibung

Die Annahme Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford betreibt die Deponie Reesberg in Kirchlengern, die für die Entsorgung von Abfallstoffen bis zur Deponieklasse I (DK I) zugelassen ist.

Welchen Abfall kann man bei der Deponie Reesberg entsorgen?

Grundsätzlich sind alle im Kreis Herford anfallenden und zur Entsorgung anstehenden Abfallstoffe, für die die Deponie Reesberg zugelassen ist, auch dort zu entsorgen (= Anschluss- und Benutzungszwang, siehe § 7 der Abfallsatzung des Kreises Herford).

Auf der Deponie Reesberg können mineralische („nicht brennbare") Abfallstoffe (zum Beispiel Boden, Bauschutt, Glas, Gipskartonplatten, asbesthaltige Baustoffe und Dämmmaterial) entsorgt werden.

Hier finden Sie den Endgelt-Tarif und die Entgelt-Ordnung der Deponie Reesberg mit allen dort zugelassenen Abfallstoffen.

Wer kann Abfall bei der Deponie Reesberg entsorgen?

Sowohl Privatpersonen als auch Gewerbe- und Industriebetriebe können die zugelassenen Abfallstoffe anliefern. Neben den Abfällen aus dem Kreis Herford werden auch Abfälle aus dem Gebiet der Stadt Bielefeld und aus dem Kreisgebiet Lippe angenommen. Aus dem Kreis Lippe werden jedoch nur die Abfälle angenommen, für die im Kreis Lippe keine Entsorgungsmöglichkeit besteht.

Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden?

Grundsätzlich gilt:

Vor der Entsorgung ist zu prüfen, ob der jeweilige Abfall einer Wiederverwertung zugeführt werden kann (siehe Deponieverordnung in der Fassung vom 04.07.2020 § 8, Abs. 1, Ziff. 2a).  Wenn die Wiederverwertung des Abfalls ausscheidet, kann er auf der Deponie Reesberg entsorgt werden, wenn er die für die Deponie gelten Voraussetzungen einhält.

Abfälle ohne Belastungen

  • Abfälle, bei denen keine Belastungen zu erwarten sind, können Sie ohne Analyse anliefern, nachdem sie entsprechend deklariert wurden. Dies kann zum Beispiel Bodenaushub unterhalb des Mutterbodens von natürlichen Standorten oder Bauschutt aus Gebäuden sein, bei denen Belastungen ausgeschlossen werden können. Bei kleinen Mengen kann der Abfall auf der Deponie deklariert werden. Größere Anlieferungen sind schriftlich anzumelden. Dabei ist das ausgefüllte Formular „Grundlegende Charakterisierung“ vorzulegen.
  • Abfälle bei denen Belastungen nicht ausgeschlossen werden können (zum Beispiel aus industriell genutzten Bereichen).
  • Abfälle, bei denen Belastungen vermutet werden, müssen untersucht werden. Dies ist zum Beispiel bei Abfällen aus Industriegebieten der Fall.

Für die Entsorgung derartigen Abfallmaterials auf einer Deponie ist eine vollständige Untersuchung nach der Deponieverordnung (DepV) erforderlich (siehe DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5), wenn nicht gutachterlich begründet auf die Untersuchung einzelner Parameter verzichtet werden kann.

Wie ist der Verfahrensablauf?

I. Nicht gefährliche Abfälle

Für die Prüfung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • unser vollständig ausgefülltes Formblatt »Grundlegende Charakterisierung« und
  • vollständige Untersuchungesunterlagen (Probenahmeprotokolle, Analyseergebnisse (siehe DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5) und gegebenenfalls Auswertungsunterlagen beziehungsweise Gutachten)

Sie können die Abfälle erst anliefern, wenn die Mitarbeitenden der Deponie Reesberg geprüft und festgestellt haben, dass der jeweilige Abfallstoff für die Entsorgung auf der Deponie zugelassen ist. Sie erhalten dann einen Anlieferungsschein.

  • Bei der Anlieferung ist der Anlieferungsschein vorzulegen und es wird eine Eingangskontrolle durchgeführt, bei der Aussehen, Konsistenz, Geruch und Farbe des Materials überprüft werden.
  • Bestätigt die Eingangskontrolle Ihre Angaben zum Material, dürfen Sie den Abfallstoff zu der vom Deponiepersonal benannten Kipp- oder Abladestelle bringen. Nach dem Abladen überprüft das Deponiepersonal zum Abschluss, ob der Abfallstoff der Deklaration entspricht.
  • Falsch deklarierte Abfallstoffe werden vom Deponiepersonal umdeklariert, soweit sie auf der Deponie Reesberg entsorgt werden dürfen und das entsprechende Entgelt ist zu entrichten.
  • Haben Sie nicht zugelassen Abfallstoffe angeliefert, werden diese kostenpflichtig rückverladen und sind unverzüglich ordnungsgemäß zu entsorgen. In besonderen Fällen, also bei „Gefahr in Verzug“, wird falsch deklariertes Abfallmaterial zu Ihren Lasten sichergestellt und ordnungsgemäß entsorgt. Dies wird an die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft gemeldet, soweit es strafrechtlich relevant ist.

II. Gefährliche Abfälle

  • Als gefährliche Abfälle sind auf der Deponie Reesberg nur „asbesthaltige Baustoffe“ (AVV 17 06 05*) und gefährliches Dämmaterial (AVV 17 06 01* und 17 06 03*) zur Entsorgung zugelassen.
  • Ab einer Abfallmenge von insgesamt zwei Tonnen pro Jahr fallen Entsorgungen von gefährlichen Abfällen aus Gewerbe und Industrie unter die Nachweispflicht (siehe § 2 Abs. 2 der Nachweisverordnung). Dieser Abfall darf ausschließlich durch ordnungsgemäß zugelassene Betriebe entsorgt werden. Die Nachweisverordnung gilt nicht für private Haushaltungen (siehe § 1 Abs. 3 der Nachweisverordnung). Falls erforderlich, ist der entsprechende Entsorgungsnachweis im nicht privilegierten Verfahren über den AEB [Entsorgernummer: E75871076 (evtl. Prüfziffer 6)] bei der Bezirksregierung Detmold zu beantragen. Abfälle dürfen erst angeliefert werden, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung vorliegt.
  • Gefährliche Abfälle werden ausschließlich in dafür geeigneten, ordnungsgemäßen Verpackungen bis 2 Stunden vor Betriebsschluss angenommen.
  • Die Anlieferung erfolgt wie bei nicht gefährlichen Abfällen.
  • Die gefährlichen Abfallstoffe dürfen nur mit geeigneten Geräten abgeladen werden. Dies übernimmt im Regelfall das Deponiepersonal, da es nicht erlaubt ist, diese Stoffe abzukippen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie Abfälle anliefern wollen, wird Ihre Anfrage innerhalb von zwei Arbeitstagen bearbeitet, soweit die notwendigen Unterlagen vollständig sind. Die Bearbeitungszeit kann sich deutlich erhöhen, wenn:

  • innerbetriebliche Abstimmungen notwendig sind,
  • Einzelfallzustimmungen durch die Aufsichtsbehörde erforderlich werden oder
  • personelle Engpässe auftreten

III. Analytk bei Kleinmengen

Eine Kleinmenge ist die Anlieferung von maximal 10 m³ je Anfallstelle. Alle Kleinmengen der Fraktion Boden, Bau- und Abbruchabfälle für die keine Analytik nach DepV oder ErsatzbaustoffV vorliegt, werden generell der Deponieklasse I zugeordnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinmengen aus privaten Haushalten. Diese sind allerdings durch die Anlieferin/den Anlieferer zu belegen. Grundsätzlich gilt: Für die Anlieferung größer 10 m³ muss eine Anylytik gemäß DepV, Anhang 3, Tabelle2, Spalte 5 vorgelegt werden.

Hinweis

Stammen die Abfallstoffe von außerhalb der Gebiete der Kreise Lippe und Herford sowie der Stadt Bielefeld, muss der Kreis Herford in jedem Fall eine Einzelfallzustimmung erteilen. Die Abfallentsorgung auf der Deponie Reesberg ist nur dann zulässig, wenn keine anderweitige Verpflichtung besteht, den Abfall über eine bestimmte Anlage zu entsorgen.

Werden Abfallstoffe rechtswidrig entsorgt, wird dies der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft gemeldet.

Deponie Pohlsche Heide – Kreis Minden-Lübbecke

Die Deponie Reesberg besitzt eine Zulassung für die Entsorgung von Abfallstoffen bis zur Deponieklasse I(DK I). Der Kreis Herford verfügt über keine Deponie in seinem Entsorgungsgebiet, die zur Annahme von Abfällen gemäß Ablagerungsverordnung der Deponieklasse II oder höher zugelassen ist. Zur Sicherstellung der Entsorgung von höher belasteten Inertabfällen kooperiert der Kreis Herford seit Jahren mit dem Entsorgungszentrum Pohlsche Heide im Kreis Minden-Lübbecke. Zwischen dem Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke (AML) als Genehmigungsinhaber der Deponie „Pohlsche Heide“ und dem Kreis Herford als Genehmigungsinhaber wurde eine Vereinbarung zur Mitbenutzung der Deponie geschlossen. Die 1988 in Betrieb genommene Anlage der Deponieklasse II zählt heute zu einer der modernsten ihrer Art. Auf einer Grundfläche von 27 ha, was in etwa der Größe von 35 Fußballfeldern entspricht, können Abfälle bis zu einer maximalen Höhe von 40 m sicher eingelagert werden.

Auf der Internetseite der KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden Lübbecke (KAVG) finden Sie weitere Informationen über die Deponie »Pohlsche Heide.

Unterlagen/Nachweise

  • Kleinanlieferungen: keine Unterlagen erforderlich, wenn unbelastete Materialien angeliefert werden
  • Abfälle ohne Belastungen: Formular »Grundlegende Charakterisierung«
  • Abfälle mit eventuellen Belastungen: Formular »Grundlegende Charakterisierung« und eine Vollanalyse nach der Deponieverordnung oder eine Analyse der zu erwartenden Belastungen

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  • Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Kosten/Gebühren

Die Entgelte können Sie der Entgeltordnung/dem Entgelttarif für die Deponie Reesberg (siehe auch Downloads oder Formulare) entnehmen. Für Abfälle aus den Gebieten der Stadt Bielefeld und des Kreises Lippe wird ein Zuschlag von 10 % auf den Entgelttarif berechnet. Sofern Anlieferungen außerhalb der Gebiete Bielefeld, Herford und Lippe zugelassen werden, wird ein Kostenaufschlag von 20 % auf das jeweilige Entgelt erhoben.

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