Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Bauvoranfrage
Der Kreis Herford ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme der Gebiete der Städte Bünde, Herford und Löhne - für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig.
Notwendige Unterlagen
Erforderlich sind ein Antrag und ein Lageplan. Weitere Unterlagen sind abhängig vom Inhalt des Antrages.
Wenn kein aktueller Lageplan vorhanden ist, kann beim Amt für Kataster und Vermessung eine Ausfertigung bestellt werden.
Gebühren
Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrehin-Westfalen. In der Regel werden 40 % der üblichen Baugenehmigungsgebühr erhoben. In einem anschließenden Baugenehmigungsverfahren werden dann 50 % der bereits gezahlten Gebühr wieder verrechnet.
Formulare
Im November 2004 wurden für verschiedene Baugenehmigungsverfahren neue amtliche Vorducke eingeführt und für verbindliche erklärt. Seither werden diese Formulare durch die OWL-weite Kooperation der Bauaufsichtsbehörden regelmäßig aktualisiert.
Formulare für den gesamten Kreis Herford und die Stadt Herford
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Befreiungsantrag nach §31 BauGB |